Philipp von Reinheim und Petrus Schickedantz von Sprendlingen, beide kaiserliche Notare, bezeugen, dass vor ihnen auf der Au bei Oberursel, wo man...
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1826
B 9 Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim
Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim >> 5 1471-1500
1484 Juli 14, Oberursel
in: Urk. von 1653 Mai 4/14 (Druck)
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Philipp von Reinheim und Petrus Schickedantz von Sprendlingen, beide kaiserliche Notare, bezeugen, dass vor ihnen auf der Au bei Oberursel, wo man Märkerding zu halten pflege, Gottfried v. Eppstein-Münzenberg, Graf zu Diez, zusammen mit seinen Räten Philipp d. J. v. Rödelheim, Rudolf und Bernhard Brendel von Homburg, Gilbrecht und Heinrich Riedesel und dem Schreiber und Secretarius Walther Eisenberger auf der einen Seite, Abgesandte der Herrschaften Solms, Hanau und Königstein, der Stadt Frankfurt und der Ritterschaft v. Reifenberg auf der anderen Seite, nämlich Ritter Philipp v. Bicken, Junker Kraft v. Deckenbach und Jeckel, Bereiter zu Rödelheim, für Solms, Heinz Metzler, Keller zu Hanau, wegen Hanau, Heinrich v. Eppstein, Keller zu Butzbach, Dietrich Giseler und Heinrich, Bereiter zu Königstein wegen Königstein, Jakob v. Kronberg, Amtmann zu Bonames, Erwin Dugel, Amtmann zu Erlenbach, und Junker Walther Schwarzenburger, Ratsmann, wegen der Stadt Frankfurt, sowie Philipp und Marsilius des J. v. Reifenberg wegen der Ritterschaft v. Reifenberg, erschienen seien. Außerdem sei der derzeitige Märkermeister (der Urseler Mark) Jakob v. Kronberg und für seinen Mitmärkermeister Balthasar v. Eschbach der genannte Erwin Dugel (v. Karben), sowie Schultheiß, Hübner und Landmannen der Mark. Darauf habe Walther Eisenberger für Gottfried v. Eppstein das Märkerding hegen lassen und es habe der Markschreier Henn Lame die Schultheißen aus Homburg, Oberstedten, Niederstedten, Dornholzhausen, Kirdorf, Gonzenheim, Ober-Eschbach, Nieder-Eschbach, Dortelweil, Vilbel, Massenheim, Harheim, Bonames, Kalbach die Mühle zu Eschersheim mit 1/2 Wagen, den Abtshof daselbst mit einem Wagen, von Heddernheim, Praunheim, Niederursel mit dem Mönchhof, Weißkirchen, Steinbach, Johann v. Kronbergs Hof zu Oberhöchstadt mit 1/2 Wagen, Stierstadt, Bommersheim, Oberursel, Reifenberg, Hattstein, Arnoldshain, die Waldschmiede bei Hattstein, Dorfweil (Forderwilen und Hinderwilen) und Brombach diesseits der Bach. Darauf seien in einem Weistum durch Simon von Bensheim, wohnhaft zu Ursel die Rechte und Pflichten eines Waldboten der Mark gewiesen worden. - Zeugen: Bernhard Heubach v. Otzberg zu Praunheim, Engelbrecht von Langsdorf zu Frankfurt; Heinrich Schwertmann, Kraft Green, Johann Fischer und Balthasar Feldner, Vikare des Stifts St. Bartholormeus zu Frankft, Hartmann Rorici und Thonges von Praunheim, Vikar zu Liebfrauenberg zu Frankfurt, sowie Balthasar, Pfarrer zu Ober-Eschbach
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: B 9 Nr. 761 - Ausf., Perg., Noteriatsinstrument mit Notarszeichen, unbesiegelt
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: B 9 Nr. 761 - Ausf., Perg., Noteriatsinstrument mit Notarszeichen, unbesiegelt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.04.1970, 12:39 MEZ