Flirin Bölin, sesshaft zu Grafenberg, 8 Tage zu Neuffen gef., weil er gegen seine Untertanenpflicht und -eide den Vogt zu Neuffen mehrmals unwahr beschuldigt hatte, er wolle ihn bei der Wahrheit nicht bleiben lassen, ferner ihn als seine Obrigkeit geduzt, seinen Befehlen und Geboten nicht gehorcht und ihn angelogen hatte, jedoch auf die Fürbitten seiner Freunde und nach Bezahlung seiner Atzung und anderer Unkosten wieder freigelassen unter der Bedingung, künftig dergleichen Reden und Handlungen zu unterlassen, schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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