Streit um Mühlenpacht und Mahlzwang
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GerKer, 635
GerKer Schöffengericht Kerpen
Schöffengericht Kerpen >> 6 Landesherrliche Angelegenheiten >> 6.4 Ausübung landesherrlicher Rechte
1673 Juni 17
Enthält: In der vorliegenden Verhandlung verteidigt sich der Kerpener Müller (N. N.) gegen Beschwerden des Herrn von Krümmel zu Hahn: 1. über die schlechte Qualität des Mehls und 2. über die Abrechnung des Molters (= Mahlgebühren) beim Malz (s. u.). Im ersten Punkt weist er die Verantwortung dafür an seinen Mahlknecht. Der zweite Punkt berührt den Mahlzwang, dem der Herr des Hauses Hahn sich zu unterwerfen weigerte und deshalb keinen Molter zahlte. Der Müller fordert vom Kläger, dass er seine Freistellung beweisen müsste (- was Junker Hahn nicht konnte). Er würde sich aber zufrieden geben, wenn ihm die fehlenden Einnahmen auf die Mühlenpacht angerechnet würden. Vorerst verteidigt er aber sein Vorgehen. Für die fünf Säcke Malz, die Junker Krümmel hatte mahlen lassen, habe dieser ihm nur 2 Viertel Korn an Molter gezahlt, statt 5 Viertel, wie ihm gebührt hätten. Der Müller hatte daher weitere 2 Viertel Korn einbehalten und glaubt, dass er "damit nit zu viell gethan habe".
Schriftstücke: 1
Archivale
Krümmel von Nechtersheim, zu Hahn
Wirdt, H.
Molter = Mahlgebühren
Mühlensachen
Stempel
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:14 MEZ