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Bürgermeister, Schöffen und Rat zu Frankfurt bekunden, daß vor ihnen Abt Johann Gaugreffe und Bruder Konrad Wildungen, Priester und Hofmeister des...
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum a. d. 1466, feria secunda post diem exaltationis sancte crucis.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bürgermeister, Schöffen und Rat zu Frankfurt bekunden, daß vor ihnen Abt Johann Gaugreffe und Bruder Konrad Wildungen, Priester und Hofmeister des Klosters Haina (zum Heynes), dem Holzschuher Wigand von Kaltenbach (Calde-) und dessen Ehefrau Gele ein Haus im Hainer Hof zwischen dem Leineweber Konz Greuben und Kulemann Regenbogen für eine alljährlich zum heiligen Christtag fällige Gülte von 3 Gulden und 4 Tournosen, die als erster Zins gilt, nach Frankfurter Recht erblich verliehen und aufgelassen haben. Zu dem Abtritt (profeye) im Winkel zwischen Wigands genanntem Haus und der Scheuer des Kulemann Regenbogen sollen nur dies jetzt vererbleihte Haus und Konz Greuben Haus Zugang haben. Abt und Hofmeister haben verzichtet und Währschaft gelobt. Dienste, Gnaden und Freiheiten des Reiches, das Rats und der Stadt Frankfurt bleiben vorbehalten.