citationis ad videndum rescindi vi et metu extortum consensum nec non mandatum de restituendo cum clausula uti et salvus conductus. Belastung der Kl. durch den Bekl. zu 1) mit über alte Gewohnheit hinausgehenden Dienstpflichten und Inhaftierung von 40 Untertanen aus den klagenden Gemeinden. Die Kl. behaupten, sie hätten dem Bekl. zu 1) zugesagt, ihm die herkömmlichen Frondienste an zwei Tagen in der Woche zu leisten. Dieser hätte aber sechs Tage Dienste in der Woche gefordert und die Untertanen, die dies verweigert hatten, in Haft genommen und ihnen eine Geldstrafe auferlegt. Das Geld sei mit Gewalt eingetrieben worden, und wenn es nicht aufgebracht werden konnte, sei den Verurteilten Vieh oder anderer Besitz weggenommen worden. Zudem seien die Kl. durch verschiedene Übergriffe des Bekl. zu 1) drangsaliert worden. Durch das Mandat des RKG wird der Bekl. zu 1) verpflichtet, den Kl. das, was er ihnen abgenommen hatte, zurückzugeben und ihre Rechte und Freiheiten zu achten. Der Bekl. rügt die Zuständigkeit des RKG.
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citationis ad videndum rescindi vi et metu extortum consensum nec non mandatum de restituendo cum clausula uti et salvus conductus. Belastung der Kl. durch den Bekl. zu 1) mit über alte Gewohnheit hinausgehenden Dienstpflichten und Inhaftierung von 40 Untertanen aus den klagenden Gemeinden. Die Kl. behaupten, sie hätten dem Bekl. zu 1) zugesagt, ihm die herkömmlichen Frondienste an zwei Tagen in der Woche zu leisten. Dieser hätte aber sechs Tage Dienste in der Woche gefordert und die Untertanen, die dies verweigert hatten, in Haft genommen und ihnen eine Geldstrafe auferlegt. Das Geld sei mit Gewalt eingetrieben worden, und wenn es nicht aufgebracht werden konnte, sei den Verurteilten Vieh oder anderer Besitz weggenommen worden. Zudem seien die Kl. durch verschiedene Übergriffe des Bekl. zu 1) drangsaliert worden. Durch das Mandat des RKG wird der Bekl. zu 1) verpflichtet, den Kl. das, was er ihnen abgenommen hatte, zurückzugeben und ihre Rechte und Freiheiten zu achten. Der Bekl. rügt die Zuständigkeit des RKG.
10690 Reichskammergericht, Nr. 42 (Zu benutzen im Hauptstaatsarchiv Dresden)
10690 Reichskammergericht
10690 Reichskammergericht >> Archivalien
1657 - 1661
Enthält: Kläger/Antragsteller: Untertanen des Ritterguts Callenberg in den Gemeinden Langenberg und Langenchursdorf
Beklagter/Antragsgegner: 1) Heinrich Hildebrandt von der Planitz zu Callenberg, 2) Schönburg'sche Regierungsräte zu Glauchau
Prokuratoren Kl.: Dr. Jakob Friedrich Kühorn 1657
Prokuratoren Bekl.: Dr. Jonas Eucharius Erhardt 1657
Inhalt/Beweismittel: Q 6 Kl. schildern ihren Prokuratoren den Hintergrund des Rechtsstreits 1659
Ist-Bestand der Akte: Q 1-8 und 4 weitere Schriftstücke
Beklagter/Antragsgegner: 1) Heinrich Hildebrandt von der Planitz zu Callenberg, 2) Schönburg'sche Regierungsräte zu Glauchau
Prokuratoren Kl.: Dr. Jakob Friedrich Kühorn 1657
Prokuratoren Bekl.: Dr. Jonas Eucharius Erhardt 1657
Inhalt/Beweismittel: Q 6 Kl. schildern ihren Prokuratoren den Hintergrund des Rechtsstreits 1659
Ist-Bestand der Akte: Q 1-8 und 4 weitere Schriftstücke
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.12.2025, 15:25 MEZ