Thomas Knauer und Mathias Müller von Helmshofen und Hans Stümpfach von Belegental tun der Herrschaft innen genannte frei eigene Güterstück, die bisher in keinem Gültbuch beschrieben gewesen, zu Lehen übertragen und bitten, dass solche gegen eine leidentliche Gült, doch dass solche sonst nichts weiteres nach sich ziehen, dem Gültbuch einverleibt werden möchten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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