Der Notar Markus Hitschler, gebürtig von Landau und Gerichtsschreiber daselbst, bekundet, dass sub dato zu Ingenheim, im Schloss Weirich von Gemmingens, "wann man über die schloßbrücken hienein, und eine steinere stiegen von etlichen staffeln hienauff kombt, uf der rechten handt in einer grossen stueben im understen gestöckh, deren fenster in inwendigen schloßhoff gerichtet", Weirich von Gemmingen zu Michelfeld vor ihm erschienen ist und durch seinen Amtmann zu Michelfeld, Hans Schick, in Anwesenheit Valentin Meyers von Surburg (Surbürgkh), Schultheißen und Kellers zu Ingenheim, Folgendes hat vorbringen lassen: Er habe vor drei Jahren den verstorbenen Johann Sünder genannt Mahler in Dienste genommen und als Keller mit der Verwaltung seines Schlosses und Dorfs Ingenheim betraut. Als er nach dessen Tod kürzlich hierher kam, habe er feststellen müssen, dass dieser untreu und zu seinem Schaden gewirtschaftet habe. Auf sein Verlangen habe man die beiden ersten Rechnungen des Kellers im Beisein von Verwandten der Witwe abgehört, wobei sich ein erheblicher Rückstand an Geld, Früchten und Wein ergeben habe. Da der Witwe die Begleichung dieses Rückstands unmöglich war, habe Weirich von ihrer Verwandtschaft eine Kaution verlangt, die jedoch abgelehnt worden sei. Deshalb hat Weirich den gesamten in seiner Jurisdiktion gelegenen Besitz des Kellers durch Philipp Jäger und Hans Sterr vor der Gemeinde verganten und versteigern lassen. (Jäger und Sterr standen bis dahin in Weirichs Diensten, wurden aber unmittelbar davor entlassen und verpflichtet, mit den beschlagnahmten Gütern zu verfahren, als wären es ihre eigenen.) Danach hat Weirich der Witwe mehrmals vergeblich anzeigen lassen, sie möge ihre Verwandten und Schwäger zur endgültigen Abrechnung auffordern. Da er den Vorwurf, er habe mit einer Frau allein abgerechnet, vermeiden will, hat er den Notar aufgefordert, dieser Abrechnung beizuwohnen. Der Notar hat sodann die ihm vorgelegte Stückrechnung verlesen. Auf seine Frage nach der Richtigkeit dieser Rechnung hat die Witwe geantwortet, sie wisse es nicht, weil sie mit den Geschäften ihres Mannes nicht vertraut gewesen sei. Der Rezess der Stückrechnung belief sich auf 1184 Gulden 10 Schilling 7 Pfennige an Geld, 39 Malter 4 Simri an Korn, Gerste ist bereits verglichen, 2 Malter 4 Simri 2 Immel an Spelz, 84 Malter 2 Simri 3 Immel an Hafer und 1 Fuder 9 Ohm 10 Viertel 3 Maß 1 Schoppen an Wein; zu diesem Wein kommen weitere 3 Ohm, weil ein Faß zu 15 Ohm angesetzt ist, aber doch nur 12 Ohm enthält. Der für Früchte und Wein veranschlagte Geldwert pro Malter beläuft sich für Korn auf 2 Gulden, für Spelz auf 1 ½ Gulden, für Hafer auf 1 ½ Gulden und pro Fuder Wein auf 30 Gulden. Aus dem Verkauf der Güter des Kellers wurden 1054 Gulden 15 Schilling 9 Pfennige erlöst, von den Außenständen 444 Gulden 6 Schilling 1 Pfennig geliefert; damit bleibt Weirich der Witwe 36 Gulden 12 Schilling 9 Pfennige 1 Heller schuldig. Danach hat Amtmann Schick dem Notar eine Rechnung über die Frühmeßgefälle übergeben, die in gleicher Weise verlesen und von der Witwe kommentiert wurde. Der Rezess belief sich dabei auf 117 Gulden 16 Schilling 7 Pfennige 1 Heller an Geld und 1 Gulden Zins von 20 Gulden Kapital; die Früchte sind bereits verglichen. Außerdem sind die Grundstücke, mit denen Weirich bezahlt wurde, noch mit 99 Gulden 4 Schilling 2 Pfennige belastet, die die Witwe Weirich auch noch zu erstatten hat. Zudem ist der verstorbene Keller aus den Gütern der Frühmesse, die er bebaut hat, zu Martini [= 11. November] 1605 noch 8 Malter Korn, 6 Malter Spelz und 6 Malter Hafer an Pacht schuldig geblieben, das Korn zu 2 Gulden, den Spelz zu 1 ½ Gulden und den Hafer zu 18 Batzen angeschlagen. Von Weirichs Mühlwiesen bleibt die Witwe aus 4 Morgen 16 Gulden schuldig, sodann für einen Hahn 18 Pfennige. Den Heiligen zu Ingenheim ist der Keller 41 Gulden 5 Schilling schuldig geblieben, die bei ihm hinterlegt, aber von ihm nicht wieder erstattet wurden. Diese drei Posten, die allein Weirich von Gemmingen zustehen, belaufen sich auf insgesamt 307 Gulden 13 Schilling 3 Pfennige 1 Heller. Nach Abzug des oben genannten Betrags verbleibt ein Rest von 271 Gulden 6 Pfennige, den die Witwe Weirich noch schuldet. Darüber hinaus ist der verstorbene Keller ins Gutleuthaus zu Ingenheim 30 Gulden und den dortigen Waisen 20 Gulden schuldig geblieben, Geld, das zum Teil treuhänderisch bei ihm hinterlegt, zum Teil ihm gegen einen jährlichen Zins geliehen war, aber unbilligerweise von ihm verbraucht wurde. Die Witwe hat auf Befragen des Notars diese Posten teils bestätigt, teils ihre Unkenntnis bekundet.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...