Kurfürst Philipp von der Pfalz erteilt als Kurfürst seine Einwilligung dazu, dass König Maximilian I. seinem Sekretär Gabriel Vogt für dessen treuen Dienst die übliche Stadtsteuer der Reichsstadt Kempten verschreibt. Diese beträgt 225 Pfund Heller nach Kemptener Währung und ist von der Stadt jährlich zu St. Martin an die kaiserliche oder königliche Kammer zu reichen und soll nun gemäß Maximilians wörtlich inserierter Verschreibung vom 24.05.1505 dem Gabriel sein Leben lang gereicht werden.