Wißhenne von Dillenburg (-burch), Sekretarius, und seine Frau Styna bekunden, daß Junker Hirman von Haiger (Hey-), Joist, sein Sohn, und dessen Frau Lysa von Bicken ihnen laut inserierter Urkunde von 1494 Februar 26 Hofstätten, Garten und Keller hinter ihrem Haus erblich verliehen haben und wollen die Verpflichtungen stet und fest halten.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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