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Das Gericht zu Oberkirch entscheidet auf Klage Junker Hans Hefinger von Schauenburg gegen Johann von Widergrün, Konventherr zu Allerheiligen, den von Hefinger erhobenen Anspruch auf Lösung eines von Johannes von Widergrün erkauften Gartens dahingehend, dass Hefinger den Johann von Wiedergrün im Besitze des Gartens ungeniert lassen sollte.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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