Werden. -Abt Beda belehnt nach dem Tod seines Vorgängers Bernhard zu rechtem Erbmannlehen Carl Wilhelm Ferdinand Herzog zu Braunschweig und Lüneburg als ältesten regierenden Herzog zu Braunschweig und Lüneburg wolfenbüttelschen Teils, auch zu Behuf des Bruders bzw. der Vettern desselben, nämlich Friedrich August, Friedrich Carl Ferdinand, König Georg III. von Großbritannien und Wilhelm Heinrich Herzog von Gloucester, alle Herzöge zu Braunschweig und Lüneburg, und deren männliche Lehnserben gemäß dem Vertrag vom 12. Mai 1649 mit der Stadt Helmstedt und allen weltlichen Lehngütern im Land Sachsen, wie die Herzöge diese von den Äbten zufolge des Vertrags vom 24. Mai 1490 (Nr. 974) zu Lehen hatten. Der Belehnte hat durch seinen Bevollmächtigten Otto Carl Heinrich Friedrich von Veitheim, seinen Kammerrat und Kammerherrn, für den auch die Vollmachten der Mitbelehnten vorliegen (Nr. 5353, 5356 f.), huldigen lassen. Anwesend waren die Dienstmanns-Lehnmannen Clemens August Freiherr von Vittinghoff gen. Schell zu Schellenberg und Franz Ernst Freiherr von Bottlenberg gen. Schirp zu Baldeney, Drost des Stifts Werden. Der Abt unterschreibt und läßt sein großes Siegel anhängen. - Konzept, Papier