Diepolt von Habsberg und Hans von Weitingen haben Streit wegen des Seeholzes. Diepolt behauptet, es gehöre zu Isenburg, hat darüber aber keinen Kaufbrief, während Hans von Weitingen es für sich beansprucht. Die Parteien einigen sich zur gütlichen Beilegung auf Thomas von Wehingen. Thomas soll mit Ulrich Göttler, Schultheiß zu Nordstetten, und etlichen von den Parteien Zugeordneten an das Seeholz gehen. Dieses soll vom Holz des Meiers zu Isenburg an der Länge nach geteilt, vermarkt und ausgesteint werden. Hans von Weitingen soll bei dieser Teilung die Wahl haben. Der Egelsee soll ihnen beiden gehören, jeder darf darin nach Belieben fischen. Was Diepolt an der Teilung zusteht, soll gebannt werden wie das andere Holz des Hans von Weitingen. Diepolt, seine Erben oder wer Isenburg innehat, soll keinen Zutrieb mit dem Vieh in das Seeholz haben als über die Tränke, den Egelsee und sonst keine Gerechtigkeit. Zwing und Bann stehen Hans von Weitingen zu. Hans von Weitingen hat dem Diepolt 11 Schilling 3 Heller jährlicher Gült auf dem Spital zu Horb verkauft laut Kaufbrief. Diese 11 Schilling 3 Heller sind nicht "gänzig". Hans von Weitingen soll die 11 Schilling 3 Heller mit Recht rechtfertigen, doch mit Diepolts Wissen. Wenn Hans von Weitingen im Rechten "verlustig wird", soll er dem Diepolt um die Summe nichts mehr schuldig sein. Die beiden Parteien versprechen, alles zu halten. Jede Partei erhält eine der beiden angefertigten Urkunde