Frauenoberschule in Preußen
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B Rep. 235-03 Nr. 46
B Rep. 235-03 Nr. 46/1-32
B Rep. 235-03 Allgemeiner Deutscher Lehrerinnen-Verein (ADLV)
B Rep. 235-03 Allgemeiner Deutscher Lehrerinnen-Verein (ADLV) >> 02. Sachakten >> 02.06. Höhere Mädchenschule, Preußische Mädchenschulreform
1930 - 1933
Enthält u.a.: Lina Hilger, Das vierjährige Frauenoberschuloberlyzeum in Kreuznach. Das Ergebnis eines pädagogischen Versuchs, S. 103-112 (46/1).- Mitteilungen des Vereins "Mädchenmittelschule". Verband der Lehrkräfte an österreichischen Mädchenmittelschulen und der weiblichen Lehrkräfte an verwandten Anstalten, 3. Jg., Wien 1931, Nr. 3, hier: Bericht über die Tagung "Mädchenschule und öffentliche Jugendhilfe". Veranstaltet vom Zentralinstitut für Erziehung und Unterricht in Berlin zusammen mit dem ADLV (03.01.-06.01.1931), S. 4-6 (46/2).- Die Verfassung der Frauen-Oberschule. Richtlinien verlangen selbständige Pionierarbeit, in: Vossische Zeitung, Nr. 64, Morgenausgabe, 7. Beilage, 07.02.1932 (46/8a).- Schriftwechsel Emmy Beckmanns mit Ministerialrätin Dr. Margret Heinemann, Edith Paeslack (Berlin), Frau Dr. Wesemeyer (Hildesheim) und Hildegard Wegscheider (46/9-17, 22).- Schriftwechsel mit und Bericht von Mathilde Wolff über die Frauenoberschultagung, veranstaltet vom preußischen Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung in Berlin vom 11.-14.11.1930 unter Leitung von Ministerialrätin Heinemann (46/18-21, 46/25).- Der Referentenentwurf zur 3jährigen Frauenschule, Schlußbemerkung (46/24).- Schriftwechsel Emmy Beckmanns mit Anna von Gierke betreffend Erlass des preußischen Ministers über die Frauenoberschule und die Bedenken des ADLV, März 1932 (46/27-29), mit Käthe Gaebel, April 1932 (46/30) und mit Eleonore Pfnor, Darmstadt, Januar 1933 (46/31-32).
Archivale
Microfilm/-fiche: MF-Nr. 1702-1703
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Für nähere Informationen zu Nutzungs- und Verwertungsrechten kontaktieren Sie bitte info@landesarchiv.berlin.de.
12.02.2026, 10:08 MEZ
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