Schenk Erasmus zu Limpurg und die Stadt Hall vergleichen sich in Ergänzung des pfälzischen Vergleichs von 1535 dahin, dass ersterer an Hall die Zinsen aus den Gütern zu Langenfeld an Hall laut Kaufbrief vom gleichen Tage verkauft; mit den Lindachschen Gütern soll es wie bisher gehalten werden, das Gut zu Michelbach vertauscht; die limpurgischen Untertanen zu Sulzdorf und Hag sollen nur 1 Gulden Grabengeld nach Hall geben; weitere Bestimmungen über die Häge und Schläge daselbst.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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