Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung von Prozeßkosten
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(1) 0248
Rep. 29, Nr. 448
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.07. 1. Kläger G
(1748) 09.04.1748-08.03.1749
Kläger: (2) Rittmeister Daniel von Goeben und Kammerherr Georg Thomas von Goeben, Gebrüder
Beklagter: Gebrüder und Vettern von Behr
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Georg Samuel Lange (A), Dr. Carl Christoph Gröning (P), seit 28.03.1747 Bekl.: Cand. N N Weich (A), Dr. Michael Zylius (P)
Fallbeschreibung: Die Kl. fordern die Bezahlung von Prozeßkosten aus ihren jahrelangen Prozessen gegen die Gebrüder und Vettern von Behr. Das Tribunal hatte sie 1743 angewiesen, mit der Geltendmachung dieser Kosten zu warten, bis der Hauptpunkt erledigt sei. Da dies durch den geschlossenen Vergleich in Nr. 0245 geschehen ist, schlüsseln die Kl. ihre Kosten auf und erbitten ein entsprechendes Mandat an die Bekl. Das Tribunal erläßt am 18.05. ein Mandat an die Bekl., sich binnen 6 Wochen mit den Kl.n "abzufinden". Am 05.07. widerspricht Carl August von Behr der Klage, da mit dem Vergleich vom 19.03.1748 alle gegenseitigen Forderungen "gehoben" seien und bittet, die Kl. abzuweisen. Das Tribunal weist diese Exception am 16.07. zurück und bestätigt sein Mandat. Daraufhin ergreift Carl August von Behr am 23.08.1748 restitutio in integrum, bittet aber zunächst um Fristverlängerung, die ihm am 03.09. gewährt wird. Am 21.09. trägt C.A. v. Behr seine Bedenken gegen die Forderungen der Kl. vor und weist sie im Hinblick auf den getroffenen Vergleich zurück. Am 22.10. legen die Kl. eine Aufstellung über zusätzliche Kosten, die durch die Bekl. verursacht wurden, vor und bittet, auch die Bezahlung dieser Kosten anzuweisen. Am 22.01.1749 bestätigt das Tribunal sein Mandat und schließt die Bezahlung der neuen Prozeßkosten mit ein. Am 24.02. legen die Kl. eine neue Kostenaufstellung vor und bitten darum, den Bekl. zur Bezahlung anzuweisen. Das Tribunal moderiert die Gesamtkosten am 04.03.1749 auf 292 Rtlr 30 s und weist den Exekutor des Pommerschen Hofgerichts Hanfsten entsprechend an. Am 05.03. bittet C.A. von Behr um Zusendung einer detaillierten Kostenrechnung und erinnert daran, daß er den Prozeß nicht allein geführt habe, sondern seine Brüder und Vettern entsprechend an den Kosten zu beteiligen seien. Am 07.03. stellt das Tribunal C.A. v. Behr frei, die Kosten, die er zunächst zu übernehmen hat, von seinen "Mitinteressenten" einzutreiben und erklärt, es habe die Rechnungen bereits geprüft und moderiert, weshalb die Bitte um erneute Rechnungslegung abgewiesen wird.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1748 2. Tribunal 1748-1749
Prozessbeilagen: (7) Kostenaufstellung der Kl. in dem Prozeß der Gebrüder von Behr gegen sie wegen Rückgabe des Gutes Semlow 1722-1726, 1738-1741 (359 Rtlr 22s); vom Tribunal bestätigter Vergleich zwischen den Parteien vom 19.03.1748; neue Kostenaufstellungen der Kl. vom 22.10.1748 (10 Rtlr 36s) und 24.02.1749 (8 Rtlr 27s)
Beklagter: Gebrüder und Vettern von Behr
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Georg Samuel Lange (A), Dr. Carl Christoph Gröning (P), seit 28.03.1747 Bekl.: Cand. N N Weich (A), Dr. Michael Zylius (P)
Fallbeschreibung: Die Kl. fordern die Bezahlung von Prozeßkosten aus ihren jahrelangen Prozessen gegen die Gebrüder und Vettern von Behr. Das Tribunal hatte sie 1743 angewiesen, mit der Geltendmachung dieser Kosten zu warten, bis der Hauptpunkt erledigt sei. Da dies durch den geschlossenen Vergleich in Nr. 0245 geschehen ist, schlüsseln die Kl. ihre Kosten auf und erbitten ein entsprechendes Mandat an die Bekl. Das Tribunal erläßt am 18.05. ein Mandat an die Bekl., sich binnen 6 Wochen mit den Kl.n "abzufinden". Am 05.07. widerspricht Carl August von Behr der Klage, da mit dem Vergleich vom 19.03.1748 alle gegenseitigen Forderungen "gehoben" seien und bittet, die Kl. abzuweisen. Das Tribunal weist diese Exception am 16.07. zurück und bestätigt sein Mandat. Daraufhin ergreift Carl August von Behr am 23.08.1748 restitutio in integrum, bittet aber zunächst um Fristverlängerung, die ihm am 03.09. gewährt wird. Am 21.09. trägt C.A. v. Behr seine Bedenken gegen die Forderungen der Kl. vor und weist sie im Hinblick auf den getroffenen Vergleich zurück. Am 22.10. legen die Kl. eine Aufstellung über zusätzliche Kosten, die durch die Bekl. verursacht wurden, vor und bittet, auch die Bezahlung dieser Kosten anzuweisen. Am 22.01.1749 bestätigt das Tribunal sein Mandat und schließt die Bezahlung der neuen Prozeßkosten mit ein. Am 24.02. legen die Kl. eine neue Kostenaufstellung vor und bitten darum, den Bekl. zur Bezahlung anzuweisen. Das Tribunal moderiert die Gesamtkosten am 04.03.1749 auf 292 Rtlr 30 s und weist den Exekutor des Pommerschen Hofgerichts Hanfsten entsprechend an. Am 05.03. bittet C.A. von Behr um Zusendung einer detaillierten Kostenrechnung und erinnert daran, daß er den Prozeß nicht allein geführt habe, sondern seine Brüder und Vettern entsprechend an den Kosten zu beteiligen seien. Am 07.03. stellt das Tribunal C.A. v. Behr frei, die Kosten, die er zunächst zu übernehmen hat, von seinen "Mitinteressenten" einzutreiben und erklärt, es habe die Rechnungen bereits geprüft und moderiert, weshalb die Bitte um erneute Rechnungslegung abgewiesen wird.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1748 2. Tribunal 1748-1749
Prozessbeilagen: (7) Kostenaufstellung der Kl. in dem Prozeß der Gebrüder von Behr gegen sie wegen Rückgabe des Gutes Semlow 1722-1726, 1738-1741 (359 Rtlr 22s); vom Tribunal bestätigter Vergleich zwischen den Parteien vom 19.03.1748; neue Kostenaufstellungen der Kl. vom 22.10.1748 (10 Rtlr 36s) und 24.02.1749 (8 Rtlr 27s)
Akten
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
29.10.2025, 11:26 AM CET