Hans Ruf gen. Grishans von Pfaffenhofen [Kr. Heilbronn], vom Gericht zu Pfaffenhofen zur Entrichtung je eines großen Frevels an den Fürsten und an die Tochter des Laux Schitzlin von Pfaffenhofen verurteilt, weil er üble Reden über dieselbe geführt hatte, schwört Urfehde, verspricht, solange Württemberg zu verlassen, bis er den Frevel bezahlen kan und Turmgeld, Kosten und Schaden zu bezahlen, nachdem er dem vorhergegangenen Urteil des Gerichts, in drei Flecken öffentlich zu widerrufen, nicht nachgekommen war.