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Klagenbeantwortung in Sachen des Stifts Comburg, Kläger gegen Schenk Gottfried zu Limpurg, Beklagter, gerichtet an Bischof Lorenz zu Würzburg (verstorben 1519) wegen folgender Streitpunkte: 1) der Schenk besitzt Michelbach samt Gschlechten- und Rauhenbretzingen, und Haßfelden, die nach Michelbach gerichtsbar sind, daher auch Kirchweihschutz zu Michelbach und Tanz zu Bretzingen von ihm abhängt; die Obrigkeit über Michelbach usw. ist nicht aus comburgischer Vogtei erwachsen sondern Eigengut. 2) über Schirmhaber von Gerichtsgefälle; 3) dass der Schenk die Seinigen mit oder ohne Harnisch nur auf Erfordern zum Schutz nach Comburg schicken dürfe; 4) Betr. die Prozession mit einem Heiligenbildnis zu Michelbach

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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