Die von der bayerischen Regierung getroffenen Maßregeln gegen Verbreitung der Cholera an den Grenzen gegen Österreich etc. Die Behandlung der Reisenden an den Contumaz-Anstalten zu Höll und Töpen. Aufstellung des Cordons zu Waldsachsen. Bessere Einrichtungen der Contumaz-Anstalten an den Grenzen gegen Böhmen. Erlöschen der Cholera in Oberösterreich. Die Sanitäts-Polizeimaßregeln, Aufhebung derselben von Seite des Senats der freien Stadt Hamburg bei Erlöschen der Cholera dortselbst und Aufstellung von Gesundheitsattesten. Die Bestimmungen über den Eingang von Personen an den Stationen Passau, Simbach und Freilassing, und den an diesen Grenzen außer Tätigkeit tretenden Contumaz-Anstalten vom 11. Februar 1832. Die Verfügung hinsichtlich des Aufenthalts der österreichischen Couriere in Stackstadt. 11. Febr. 1832. Die Sanitätspolizei-Maßregeln im Fraischbezirk 16. Febr. 1832. Die Reise des von Seckendorf. Aufhören der Cholera in Wien und Berlin. Vorsichtsmaßregeln in Ansehung der sächsischen Posten von Plauen über Ullitz nach Hof. Verkehrserleichterung von Seite Österreichs am Tiroler Sanitäts-Cordon. Die Milderung der päpstlichen Sanitätsmaßregeln von Seite des französischen Gouvernements. Die Effekten der Grafen von Veilmansegg in der Contumazanstalt zu Buch am Forst. Stand der Krankheit zu Prag. Die Verordnungen verschiedener auswärtiger Regierungen (Konv. XI.)