Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass seine Bürger und Angehörigen zu Möckmühl zahlreiche verliehene Äcker "umb bessers nücze willen" zu Wiesen gemacht haben. Für die entstandenen Kosten soll ein jeder, der solchermaßen neue Wiesen besitzt, die Hälfte fortan als Eigengut tragen. Dafür soll er dem Pfalzgrafen für die Wiesen gleichwertige Äcker übereignen (als vil ackers als er wiesen behelt und die als gut als unser ecker gewest sin). Die Güter sollen vor dem Keller und Gericht zu Möckmühl in ihren Grenzen erfasst und eingetragen werden.