Die Grafen Georg II. und Michael II. zu Wertheim bekennen, von Georg Krick (Gricker) 2000 Goldgulden rheinisch erhalten zu haben gegen 100 Gulden jährliche Zinsen, zahlbar jeweils um Maria Lichtmess in Aschaffenburg oder Gemünden. Wenn dem Gricker oder seinen Erben aus Säumnis der Zinsen ein Schaden entsteht, soll ihnen dieser samt Hauptsumme und Zinsen ersetzt werden. Bei Zahlungsrückständen können Grickers Knechte nach Mahnung Einlager in einem Wirtshaus in Aschaffenburg oder Gemünden halten. Stirbt einer der Bürgen, soll innerhalb 14 Tagen ein neuer ernannt werden. Kündigung des Vertrags ist beiden Parteien jeweils ein halbes Jahr vor Lichtmess möglich. Bei Zahlungsrückständen kann Gricker sich an den Grafen oder ihren Nachkommen und Untertanen oder den Bürgen in jeder Weise schadlos halten. Siegelankündigung des Grafen Georg und der selbstschuldnerischen Bürgen Veltin Schenk zu Erbach, Philipp Echter zu Erbach, Lorenz von Rosenberg, Linhard von Dürn (Thurn), Philipp von Berlingen, Heinz Rüdt von Bödigheim, Eustachius von Thüngen, Philipp Echter von Mespelbrunn.
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Die Grafen Georg II. und Michael II. zu Wertheim bekennen, von Georg Krick (Gricker) 2000 Goldgulden rheinisch erhalten zu haben gegen 100 Gulden jährliche Zinsen, zahlbar jeweils um Maria Lichtmess in Aschaffenburg oder Gemünden. Wenn dem Gricker oder seinen Erben aus Säumnis der Zinsen ein Schaden entsteht, soll ihnen dieser samt Hauptsumme und Zinsen ersetzt werden. Bei Zahlungsrückständen können Grickers Knechte nach Mahnung Einlager in einem Wirtshaus in Aschaffenburg oder Gemünden halten. Stirbt einer der Bürgen, soll innerhalb 14 Tagen ein neuer ernannt werden. Kündigung des Vertrags ist beiden Parteien jeweils ein halbes Jahr vor Lichtmess möglich. Bei Zahlungsrückständen kann Gricker sich an den Grafen oder ihren Nachkommen und Untertanen oder den Bürgen in jeder Weise schadlos halten. Siegelankündigung des Grafen Georg und der selbstschuldnerischen Bürgen Veltin Schenk zu Erbach, Philipp Echter zu Erbach, Lorenz von Rosenberg, Linhard von Dürn (Thurn), Philipp von Berlingen, Heinz Rüdt von Bödigheim, Eustachius von Thüngen, Philipp Echter von Mespelbrunn.
Abt. Staatsarchiv Wertheim, G-Rep. 102 Nr. 1027
StAWt-G Rep. 102 Aktennachträge Karton 1
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Wertheim, G-Rep. 102 Akten, Nachträge
Akten, Nachträge >> Urkundennachträge aus Akten >> Verschiedene Urkunden 1500-1903
1518 Februar 2 (montag nach unser frawenn lichtmess)
37 x 65 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Georg II. zu Wertheim; Michael II. zu Wertheim
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel ab
Vermerke: "Jorgen Grickers Haubtverschreibung vber 2000 Gulden zu Gold. Ist abgelegt."
Anmerkungen: mit Einschnitten kassiert. Vgl. Abschrift in Nr. 1199 mit Rückvermerk: 1531 zu Külsheim mit Mainz ... abgelöst.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel ab
Vermerke: "Jorgen Grickers Haubtverschreibung vber 2000 Gulden zu Gold. Ist abgelegt."
Anmerkungen: mit Einschnitten kassiert. Vgl. Abschrift in Nr. 1199 mit Rückvermerk: 1531 zu Külsheim mit Mainz ... abgelöst.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:21 MEZ