Vidimus der Stadt Hall über den Vergleich zwischen dem Kloster Comburg und dem Schenken Walther von Limpurg wegen der von letzterem dem Kloster zugefügten Schäden, Irrungen und Injurien, sodann dass derselbe wegen des Jahrmarkts zu St. Egidien und der Mühle zu Steinbach (Steinwag) halber keinen Eintrag tun, auch die comburgischen Untertanen mit keinen Diensten beschweren dürfe