Herzog Ludwig zu Württemberg bekundet, dass er Reinhard von Gemmingen für diesen selbst und als Träger von dessen Bruder Hans Walter sowie der Brüder Hans Wolf, Bernolph und Schweickard von Gemmingen, Söhne seines verstorbenen Bruders Eberhard, den Kirchensatz zu Buttenhausen und drei Güter daselbst samt allen Zugehörungen "das ain Bastian Wertz, das ander Michel Rapp und das dritt Lorentz Staimmar bawen und innenhaben" zu Mannlehen verliehen hat, wie diese Stücke mit Billigung der Herrschaft Württemberg "an unser carthaus zum Güetterstain gewachsen", nun aber wieder lehnbar geworden sind und Eberhard von Gemmingen der Ältere sie von Wolf Dietrich vom Stain zu Buttenhausem gekauft hat.