A Rep. 005-03-02 Magistrat der Stadt Berlin, Hauptsteuerverwaltung (Bestand)
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A Rep. 005-03-02
Landesarchiv Berlin (Archivtektonik) >> A Bestände vor 1945 >> A 2 Magistrat der Stadt Berlin >> A 2.3 Magistrat der Stadt Berlin 1809-1945
(1828) 1920 - 1945 (1951)
Vorwort: A Rep. 005-03-02 Magistrat der Stadt Berlin, Hauptsteuerverwaltung
1. Behördengeschichte
Die Hauptsteuerverwaltung unterstand der Finanz- und Steuerdeputation und war zuständig für die Verwaltung der Gemeindesteuern und derjenigen Reichs- und Landessteuern, deren Verwaltung der Stadtgemeinde übertragen war. Sie wurde 1920 als Generalsteuerdirektion gegründet. Diese neue Verwaltung, der ein Magistratskommissar für die Steuerverwaltung vorstand, hatte zudem die gesamte Steuerverwaltung und –einziehung neu zu organisieren und ein einheitliches Berliner Steuerrecht zu schaffen.
Jeder Berliner Verwaltungsbezirk entsprach einem Veranlagungsbezirk und erhielt ein Bezirkssteueramt mit Zuständigkeit für sämtliche Gemeindesteuern. Für die Verwaltung anderer Steuergebiete, für die eine zentrale Verwaltung zweckmäßig schien, wurde bei der Hauptsteuerverwaltung ein Stadtsteueramt mit Steuerkasse errichtet. Zudem wurde eine Statistische Abteilung für die Steuer- und Finanzstatistik gebildet.
Die Überlieferung setzt schon 1830 ein.
Die Preußische Städteordnung von 1808 hatte die städtischen Kompetenzen erweitert. Dem Berliner Magistrat oblag neben dem Patronatsrecht, der Schulverwaltung und dem Armenwesen auch das Steuerwesen. Er strebte mit der Erhebung von eigenen Steuern die Lenkung bestimmter Entwicklungen an. So wurde beispielsweise die ab 1829 genehmigte Hundesteuer für die Anlage von Bürgersteigen verwandt; ihre Verwaltung machte eigens die Errichtung einer Deputation für die Hundesteuer erforderlich.
Der Schwerpunkt der Überlieferung beginnt ausgehend des 19. Jahrhunderts und reicht bis in die Mitte des 20 Jahrhunderts.
2. Bestandsgeschichte
Der Bestand umfaßt 124 Akteneinheiten (3,15 lfm) mit der Laufzeit 1828 - 1951. Er beinhaltet Akten zur Steruerverwaltung und -organisation. Grundsteuerordnungen der Berliner Steuergemeinden, Landgemeinden der Landkreise Niederbarnim und Osthavelland, Verzeichnisse jüdischer Gewerbebetriebe in den jeweiligen Verwaltungsbezirken sowie zahlreiche finanzstatistische Unterlagen ergänzen den Aktenbestand. Den Hauptschwerpunkt des Bestandes bilden Steuerakten der städtischen Betriebe und Einrichtungen.
3. Korrespondierende Bestände
A Rep. 092 Landesfinanzamt / Oberfinanzpräsidium Berlin
4. Literatur- und Quellenverzeichnis
Michel, Albin: Steuern und Abgaben im ältesten Berlin, In: Unser Weg, 3.1929, S. 83-84.
Veigel, Hans-Joachim: Die Steuer- und Anleihepolitik der Berliner Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats von Berlin als Bestandteil der Wirtschafts- und Sozialpolitik der Berliner Verwaltungsorgane vom Ende des 19. Jahrhunderts bis zum Beginn des 1. Weltkriegs, Berlin 1986.
Berlin, Dezember 2001 / August 2011 Dr. Heike Schroll / Kerstin Bötticher
1. Behördengeschichte
Die Hauptsteuerverwaltung unterstand der Finanz- und Steuerdeputation und war zuständig für die Verwaltung der Gemeindesteuern und derjenigen Reichs- und Landessteuern, deren Verwaltung der Stadtgemeinde übertragen war. Sie wurde 1920 als Generalsteuerdirektion gegründet. Diese neue Verwaltung, der ein Magistratskommissar für die Steuerverwaltung vorstand, hatte zudem die gesamte Steuerverwaltung und –einziehung neu zu organisieren und ein einheitliches Berliner Steuerrecht zu schaffen.
Jeder Berliner Verwaltungsbezirk entsprach einem Veranlagungsbezirk und erhielt ein Bezirkssteueramt mit Zuständigkeit für sämtliche Gemeindesteuern. Für die Verwaltung anderer Steuergebiete, für die eine zentrale Verwaltung zweckmäßig schien, wurde bei der Hauptsteuerverwaltung ein Stadtsteueramt mit Steuerkasse errichtet. Zudem wurde eine Statistische Abteilung für die Steuer- und Finanzstatistik gebildet.
Die Überlieferung setzt schon 1830 ein.
Die Preußische Städteordnung von 1808 hatte die städtischen Kompetenzen erweitert. Dem Berliner Magistrat oblag neben dem Patronatsrecht, der Schulverwaltung und dem Armenwesen auch das Steuerwesen. Er strebte mit der Erhebung von eigenen Steuern die Lenkung bestimmter Entwicklungen an. So wurde beispielsweise die ab 1829 genehmigte Hundesteuer für die Anlage von Bürgersteigen verwandt; ihre Verwaltung machte eigens die Errichtung einer Deputation für die Hundesteuer erforderlich.
Der Schwerpunkt der Überlieferung beginnt ausgehend des 19. Jahrhunderts und reicht bis in die Mitte des 20 Jahrhunderts.
2. Bestandsgeschichte
Der Bestand umfaßt 124 Akteneinheiten (3,15 lfm) mit der Laufzeit 1828 - 1951. Er beinhaltet Akten zur Steruerverwaltung und -organisation. Grundsteuerordnungen der Berliner Steuergemeinden, Landgemeinden der Landkreise Niederbarnim und Osthavelland, Verzeichnisse jüdischer Gewerbebetriebe in den jeweiligen Verwaltungsbezirken sowie zahlreiche finanzstatistische Unterlagen ergänzen den Aktenbestand. Den Hauptschwerpunkt des Bestandes bilden Steuerakten der städtischen Betriebe und Einrichtungen.
3. Korrespondierende Bestände
A Rep. 092 Landesfinanzamt / Oberfinanzpräsidium Berlin
4. Literatur- und Quellenverzeichnis
Michel, Albin: Steuern und Abgaben im ältesten Berlin, In: Unser Weg, 3.1929, S. 83-84.
Veigel, Hans-Joachim: Die Steuer- und Anleihepolitik der Berliner Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats von Berlin als Bestandteil der Wirtschafts- und Sozialpolitik der Berliner Verwaltungsorgane vom Ende des 19. Jahrhunderts bis zum Beginn des 1. Weltkriegs, Berlin 1986.
Berlin, Dezember 2001 / August 2011 Dr. Heike Schroll / Kerstin Bötticher
Bestand
Verwandte Verzeichnungseinheiten: LAB A Rep. 092 Landesfinanzamt/Oberfinanzpräsidium Berlin
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Für nähere Informationen zu Nutzungs- und Verwertungsrechten kontaktieren Sie bitte info@landesarchiv.berlin.de.
22.08.2025, 11:21 MESZ