Ludwig von Rosdorf (Rostorff) bekennt für sich und seine Brüder, sich dem Erzbischof Gerlach von Mainz (Mentze), dessen Nachfolgern sowie den Markgrafen von Meißen (Missen) Friedrich [III.], Balthasar und Wilhelm [I.] zu Dienst mit Leib und Gut verpflichtet zu haben und ihnen Burg und Stadt Moringen (Moryngen) und das Schloss Hardegsen (Hardesse) stets offen zu halten, Hardegsen jedoch nicht bis zum nächstkommenden Pfingsten [1368 Mai 28] für Unternehmungen gegen Herzog Albrecht [I.] von Braunschweig (Brunswig) zu gebrauchen, da er und seine Brüder bis dahin dem Herzog mit dieser Burg verpflichtet sind. Weiterhin dürfen die von Rosdorf diese Schlösser nie an Fürsten oder Herren, sondern nur an Standesgenossen veräußern. Es bürgen die Ritter Reinher und Bernhard von Dalwigk (Talwig), Ernst von Uslar (Usler), Johann Ryme von Allerberg (vom Alreberge), Dietmar von Adelebsen (Adeleweschen) und Lippold von Hanstein mit der Verpflichtung, bei Vertragsbruch seitens des Ausstellers auf Anforderung des Erzbischofs oder der Markgrafen mit je einem Knecht und zwei Pferden in einer offenen Herberge bei Langensalza (Saltza) Einlager zu halten (in gysels wise in faren). - Siegel des Ausstellers für sich und seine Brüder sowie die der Bürgen angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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