Philipp von Bechtheim quittiert Johann Grafen zu Sp. über 15 Mainzer (mentsche) Gulden, die dieser für ein halbes Jahr Dienst als Burggraf zu Starkenburg (Starckenberg) schuldig war, und sagt den Grafen und seine Erben für dieses und alle vergangenen Jahre davon los; ausgenommen sind 14 Gulden, die der Graf noch Dienstes wegen schuldig bleibt. Siegel des Ausstellers.