Friedhof
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Gemeindearchiv Lehningen (Nutzung über die Gemeinde Tiefenbronn), GA LEH / 231
Gemeindearchiv Lehningen (Nutzung über die Gemeinde Tiefenbronn), GA LEH Gemeindearchiv Lehningen
Gemeindearchiv Lehningen >> A.VIII.6.
1910, 1930-1965
Enthält u.a.: Belegungsplan und Sterbeliste (1930); Friedhofsordnung (1939); Kleindränungsantrag (1941); Entwässerung des Friedhofes (1940-1942); Spenden für die Erstellung einer Gefallenenehrenstätte [1951]; Überführung des Kommerzienrats Anton Friton auf den Lehninger Friedhof (1952); Vereidigung des Totengräber Ferdinand Klinger (1953); Gebührenordnung für Bestattungs- und Friedhofsgebühren (1958); Grabkauf
Darin: Zeitungsausschnitt (1951); Skizze zur Entwässerung des Friedhofs (o.D.); 2 Skizzen zu einem Grabdenkmal (1951); Ansicht und Grundriss zum Friedhofseingang (1951); Skizze für die Gedenkplatten der Toten des Krieges 1939-1945 (1951); 10 Zeichnungen zur Erstellung von Grabdenkmalen des Bildhauers Otto Essig (1952-1965); 4 Schwarz/weiß-Fotografien mit Abbildung des Ehrenmals für die Gefallenen 1939-1945 sowie den Toten der Heimatvertriebenen mit Namensnennung [1952]; Skizze des "Ehrenfelds" auf dem Friedhof Lehningen (o.D.)
Bem.: Friedhofplan mit Einzeichnung der Grabordnung um 1950 siehe unter .
Darin: Zeitungsausschnitt (1951); Skizze zur Entwässerung des Friedhofs (o.D.); 2 Skizzen zu einem Grabdenkmal (1951); Ansicht und Grundriss zum Friedhofseingang (1951); Skizze für die Gedenkplatten der Toten des Krieges 1939-1945 (1951); 10 Zeichnungen zur Erstellung von Grabdenkmalen des Bildhauers Otto Essig (1952-1965); 4 Schwarz/weiß-Fotografien mit Abbildung des Ehrenmals für die Gefallenen 1939-1945 sowie den Toten der Heimatvertriebenen mit Namensnennung [1952]; Skizze des "Ehrenfelds" auf dem Friedhof Lehningen (o.D.)
Bem.: Friedhofplan mit Einzeichnung der Grabordnung um 1950 siehe unter .
1 Bü. (2 cm)
Form: A
Archivale
Essig, Otto
Friton, Anton
Klinger, Ferdinand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Alle Rechte vorbehalten. Es gelten die Bestimmungen der Archivordnung der jeweiligen Gemeinde, über deren Verwaltung auch eine eventuelle Nutzung (nicht im Kreisarchiv) zu erfolgen hat. Der Nutzer stellt das Kreisarchiv des Enzkreises von Haftung bei der Verletzung von Rechten Dritter frei.
03.06.2025, 10:54 MESZ