Hans Hundlein, Amtmann zu Dertingen, fertigt ein Schöffenurteil aus auf die Klage des Bruder Heinr[ich], Schaffner der Kartause zu Grünau, gegen Ubelacker, den Müller zu Dertingen. Ubelacker und seine Wirtin hatten sich verpflichtet, bis zu dem nunmehr vergangenen Pfingstfest die Mühle baulich auszubessern, widrigenfalls sie dem Kloster zu freier Verfügung verfallen sein sollte. Bei einer Ortsbesichtigung im Auftrag des Gerichts stellten der alte Trebs, Cunr[at] Mulner, Bürger zu Wertheim, und Hans Zwisler fest, dass die Ausbesserung nicht erfolgt sei. Hierauf sprach das Gericht dem Kloster das Verfügungsrecht über die Mühle zu, erwirkte aber für den Müller das Zugeständnis einer Frist bis Michaelis.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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