Heinrich genannt Schultheiß von Wülfershausen bekennt: Er schuldet Abt und Konvent des Klosters St. Stephan 20 Pfund Heller und 30 Malter Getreide Klostermaß an rückständigen Abgaben von einem Hof in Wülfershausen, wie dies in einer Urkunde vom 12. April 1314 [vgl. eigenes Regest] festgelegt wurde. Anstelle des damals benannten, in der Zwischenzeit aber verstorbenen Konrad Hartz stellt er dem Kloster nun Konrad Rug als Bürgen für diese Schuld. In der Zwischenzeit sind von dem Hof weitere 54 Malter Roggen (siligo) und 27 Pfund Heller an Zinsrückständen aufgelaufen. Er verpflichtet sich daher, alle aufgelaufenen Rückstände in festgelegten jährlichen Raten, die er dem Kloster zusätzlich zu dem von dem Hof zu entrichtenden Jahrzins liefern soll, abzutragen. Bei Säumnis verliert er alle Rechte an dem Hof. Datum 1322 feria quarta ante Assumpcionis beate Marie virginis gloriose. Zeugen: Heinrich von Waltershausen, Kaplan des Abtes von St. Stephan Friedrich [von Wipfeld], Heinrich Taprot (Taprath), Mönch des Klosters St. Stephan, der Pfarrer zu Veitshöchheim (Ho/e/cheim) Heinrich und viele andere. Aussteller: Heinrich Schultheiß von Wülfershausen. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg
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