Friedrich Wilhelm, Herzog zu Sachsen, kursächsischer Administrator und Vormund, auch im Namen des Johann Georg, Kurfürst und Markgraf zu Brandenburg, in gemeinsamer Vormundschaft für die Söhne des Kurfürsten Christian I. ("die junge Herrschaft") belehnt Hildebrand (Hillebrandt) von Einsiedel d. J. und seine rechten Leibeslehnserben mit Wolftitz (Wolfftitz), dem Dorf samt dem Vorwerk und der Abtmühle mit Äckern, Wiesen und Gehölzen, der Fischerei in der Wyhra (Wihra) vom Wolftitzer Lache an bis an die Abtfurt (Eppenfurt) und die Teiche, mit obersten und niedersten Gerichten; außerdem. - Dorf Eschefeld mit etlichen Zinsen von wüsten oder besetzten Stellen, auch mit obersten und niedersten Gerichten in- und außerhalb des Dorfes einschließlich der Gehölze, Äcker, Felder, Wiesen und Teiche mit allen Rechten, Zinsen, Diensten und anderen Gerechtigkeiten, wie solches ihnen von alters her zusteht;. - etliche Leute, Lehen, Zinsen, Güter und Frondienste im Dorf Greifenhain (Greiffenhain) mit obersten und niedersten Gerichten mit allen Zugehörungen, ausgenommen allein die Schaftrift und die Jagdrechte auf der Greifenhainer Flur, die lt. Vertrag beim Rittergut Frohburg verblieben sind;. - das ganze Holz, das Stöckigt (Stöckicht) genannt, rechts und links der "breiten Straße" gelegen, wie es schon lange Zeit zum Haus Gnandstein mit Wolftitz gehört hat, bzw. zum Teil dazu gekauft worden ist, mit Wildbahn, kleiner und großer Jagd auf den Hölzern des Stöckigt;. - das Kirchlehn zu Bocka (Bogka) mit Pfarrgütern, einschließlich oberster und niederster Gerichtsbarkeit, auch das Dorf Bocka mit seinen Lehen, Zinsen, Diensten, Äckern, Wiesen und Erbgerichten, samt der Wiesen unterhalb des Dorfes gelegen, ausgenommen die zwei Mann zu Bocka mit allen Gerichten, die lt. Grimmaischen Vertrag stets nach Gnandstein gehört haben;. - Zinsen und Güter im Dorf zu Pahnitz (Pänitz) und im Dorf zu Borgishain (Burgitzhain) mit Äckern, Wiesen und allen Diensten und Fronen, einschließlich der Erbgerichte;. - Zinsen von der wüsten Mark Sebisch, etliche Wiesen und Holz mit Lehn, Erbgerichten und Jagdrechten;. - Nomination am Pfarrlehn zu Bocka und die Kollation der Pfarre zu Eschefeld, wie sie an seine Vorfahren im Jahre 1552 vom Kurfürsten August übertragen worden sind, jedoch in Übereinstimmung mit dem Superintendenten zu Borna;. - das Holz, genannt das Stöckigt mit den anderen Gehölzen, Jagden, Wildbahn und den zwei freien Mann zu Bocka, wie alles zuvor nach Gnandstein gehört hat, mit obersten und niedersten Gerichten und allen Gerechtigkeiten;. - zwei Bauerngüter im Dorf Wolftitz, welche der Vater Hildebrand neben etlichen Wiesen und Holz im Sebisch und Talwiesen mit etlichen Striemen Holz im "Reißriegel" ausgekauft und zum großen Teil in eine Teichstätte gebracht hat (Eschefelder Teiche) und die aus Erbe in Mannlehn verwandelt worden sind. Die Belehnung erfolgt mit allen Rechten, wie diese sein Vater Hildebrand d. Ä. gehabt und jetzt durch eine Erbteilung unter seinen Söhnen noch zu Lebzeiten an Hildebrand d. J. allein übertragen hat. Die Belehnung erfolgt als Mannlehn. Mitbelehnt werden seine Brüder Abraham und Hans von Einsiedel und die Vettern: Abraham von Einsiedel zu Syhra (Sira); Georg Haugold von Einsiedel auf Scharfenstein; Heinrich Abraham von Einsiedel zu Reinsbergk; Heinrich Hildebrand von Einsiedel zu Weißbach (Weisbach); Georg Heinrich von Einsiedel zu Sahlis (Sahlißs); Heinrich Hildebrand von Einsiedel zu Crimmitschau (Crimmizschaw). Z.: Räte Dr. David Peifer, Kanzler; Leonhard Milckau (Milckaw) zu Alten Schönfels; Georg von Schleinitz zu Stauchitz; Wolff von Lüttichau (Littichaw) zu Kmehlen (Qumelen); Esaias von Brandenstein zu Oppurg (Oppurgk); Dr. Sigmund Röhling; Hans Adolph Bock zu Klipphausen (Kliphausen).