König Karl IV., tut kund, dass in der zwischen ihm und dem Herzog Ludwig von Bayern zu Stande gekommenen Sühne und freundlichen Berichtung besonders festgesetzt ward, dass die von Nürnberg wieder zu königlichen Gnaden aufgenommen werden sollen, mit dem Zusatz jedoch, dass alle, die um seinetwillen aus der Stadt gefahren, in ihren früheren Rechten Ehren und Würden verbleiben, auch künftighin keine Zunft mehr zu Nürnberg geduldet wird. - Siegler: der Aussteller.

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Staatsarchiv Nürnberg