Die vom Ulmer Rat bestellten Schiedsrichter (die 2 Pfleger Hans Ehinger von Pfaffenhofen, Alt.-Bm. und Konrad Leinß, R. und B., sowie Wilhelm Besserer, Bm. und Hauptmann der Städte im Schwäbischen Bund, Mang Kraft, Alt-Bm., Jörg Besserer, Wilhelm Öten und Ludwig Rüßen, Ratsherrn zu Ulm) versuchen, in den Zwistigkeiten zwischen Äbtissin Elisabeth Reychnerin und Konvent einerseits und der Gemeinde Söflingen andererseits über die im alten Saalbuch i.J. 1444 um St. Michelstag niedergelegte Dienst- und Fronpflicht, bei wiederholten Verhandlungen zu Söflingen vergebens die Söflinger - die sich nicht fronfplichtig wissen wollten, da es von alther nicht also Herkommen sei - zur Leistung der Fronen unter Verweis auf die Verschreibung im alten Saalbuch zu bestimmen; die Söflinger baten vielmehr die Sache vor den Rat zur Entscheidung zu bringen. Der Rat entschied nach eingehender Verhandlung, daß die Söflinger verpflichtet seien, die Fronen zu leisten. Der Verhandlung wohnen 73 namentlich genannte Söflinger an.
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Die vom Ulmer Rat bestellten Schiedsrichter (die 2 Pfleger Hans Ehinger von Pfaffenhofen, Alt.-Bm. und Konrad Leinß, R. und B., sowie Wilhelm Besserer, Bm. und Hauptmann der Städte im Schwäbischen Bund, Mang Kraft, Alt-Bm., Jörg Besserer, Wilhelm Öten und Ludwig Rüßen, Ratsherrn zu Ulm) versuchen, in den Zwistigkeiten zwischen Äbtissin Elisabeth Reychnerin und Konvent einerseits und der Gemeinde Söflingen andererseits über die im alten Saalbuch i.J. 1444 um St. Michelstag niedergelegte Dienst- und Fronpflicht, bei wiederholten Verhandlungen zu Söflingen vergebens die Söflinger - die sich nicht fronfplichtig wissen wollten, da es von alther nicht also Herkommen sei - zur Leistung der Fronen unter Verweis auf die Verschreibung im alten Saalbuch zu bestimmen; die Söflinger baten vielmehr die Sache vor den Rat zur Entscheidung zu bringen. Der Rat entschied nach eingehender Verhandlung, daß die Söflinger verpflichtet seien, die Fronen zu leisten. Der Verhandlung wohnen 73 namentlich genannte Söflinger an.
Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 509 Bü 86
Söflinger Regesten Nr. 702.
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 509 Söflingen, Klarissenkloster
Söflingen, Klarissenkloster >> 2. Akten >> 2.4 Besitzungen und Herrschaftsrechte >> 2.4.1 Lagerbücher und Rechtsaufzeichnungen >> Söflinger Dorf- und Gerichtsordnung, erlasssen von Elisabeth Reichner, Äbtissin des Klosters Unser Lieben Frauen Garten zu Söflingen (Seflingen), mit Rat ihres Konvents und der Pfleger Hans Ehinger von Pfaffenhofen, alter Bürgermeister zu Ulm, und Bartholomäus Gregle, Bürger daselbst
1490
Urkunden
Söflinger Dorf- und Gerichtsordnung, erlasssen von Elisabeth Reichner, Äbtissin des Klosters Unser Lieben Frauen Garten zu Söflingen (Seflingen), mit Rat ihres Konvents und der Pfleger Hans Ehinger von Pfaffenhofen, alter Bürgermeister zu Ulm, und Bartholomäus Gregle, Bürger daselbst
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:47 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
- Neuwürttembergische Bestände vor 1803 bzw. vor 1806/10 (Tektonik)
- Bistümer, Stifte, Klöster und Pfarreien (Tektonik)
- Söflingen, Klarissenkloster (Bestand)
- 2. Akten (Gliederung)
- 2.4 Besitzungen und Herrschaftsrechte (Gliederung)
- 2.4.1 Lagerbücher und Rechtsaufzeichnungen (Gliederung)
- Söflinger Dorf- und Gerichtsordnung, erlasssen von Elisabeth Reichner, Äbtissin des Klosters Unser Lieben Frauen Garten zu Söflingen (Seflingen), mit Rat ihres Konvents und der Pfleger Hans Ehinger von Pfaffenhofen, alter Bürgermeister zu Ulm, und Bartholomäus Gregle, Bürger daselbst (Archivale)