Die vom Ulmer Rat bestellten Schiedsrichter (die 2 Pfleger Hans Ehinger von Pfaffenhofen, Alt.-Bm. und Konrad Leinß, R. und B., sowie Wilhelm Besserer, Bm. und Hauptmann der Städte im Schwäbischen Bund, Mang Kraft, Alt-Bm., Jörg Besserer, Wilhelm Öten und Ludwig Rüßen, Ratsherrn zu Ulm) versuchen, in den Zwistigkeiten zwischen Äbtissin Elisabeth Reychnerin und Konvent einerseits und der Gemeinde Söflingen andererseits über die im alten Saalbuch i.J. 1444 um St. Michelstag niedergelegte Dienst- und Fronpflicht, bei wiederholten Verhandlungen zu Söflingen vergebens die Söflinger - die sich nicht fronfplichtig wissen wollten, da es von alther nicht also Herkommen sei - zur Leistung der Fronen unter Verweis auf die Verschreibung im alten Saalbuch zu bestimmen; die Söflinger baten vielmehr die Sache vor den Rat zur Entscheidung zu bringen. Der Rat entschied nach eingehender Verhandlung, daß die Söflinger verpflichtet seien, die Fronen zu leisten. Der Verhandlung wohnen 73 namentlich genannte Söflinger an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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