Kammergerichtlicher Entscheid in Sachen weiland Philiberts, jetzt Eduard Fortunats, Markgrafen von Baden, gegen Christoph, jetzt Friedrich, Herzog von Württemberg, daß Beklagter ihn den Kläger an seiner possession vel quasi der in actis angezogenen Landschatzung zu turbieren nicht geziemt, daß er 1560 darin zu viel getan habe und bei dem Kammergericht Kaution hinterlegen solle, die Prozeßkosten aber gegeneinander compensiert werden sollten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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