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Kaiser Friedrich III. verbietet dem Landrichter Hans von Seckendorff zu Nürnberg etc. fernerhin in der Streitsache des Rats etc. zu Dinckelspuchel gegen Ulin Röschen, da die Stadt an ihn appelliert hat, Recht zu sprechen. - Aussteller: Ernestus Breitenbach.

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Staatsarchiv Nürnberg
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