Notiz, dass Hans Achdorfer (-dorffer) durch Kurfürst Philipp von der Pfalz zu dessen Salpetermacher bestallt worden ist. Hans soll bis auf Widerruf dienen und Salpeter herstellen. Wo er arbeitet, soll ihm niemand Eintrag an seinen Rechten leisten oder hindern, wobei der Fürst ihm bei diesbezüglichen Verstößen Unterstützung leisten will. Die Bestallung gilt bis auf Widerruf. Der Pfalzgraf erhält ein Vorkaufsrecht zu jeweils 7 Gulden für 1 Zentner geläuterten Salpeter. Er will Peter wie seine anderen Diener und Schirmverwandten schirmen und rechtlich handhaben, wo diesem der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen oder den gewiesenen Gerichten genügt. Dafür soll Hans jährlich, solange er Diener ist, ½ Zentner Salpeter als Schirmschatz geben und vom Pfalzgrafen ein Hofkleid wie andere Diener erhalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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