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Klage des Jost Hamichman ./. Berndt Steinbrinck und dessen Sohn wegen Anlegung einer "Erderhöhung", die am Passieren einer Straße hindert
Enthält: Klage des Jost Hamichman in Warendorf gegen Berndt Steinbrinck senior und dessen Sohn in Warendorf, 1616. Parteien sind Nachbarn. Der Beklagte wohnt an der Stadtmauer, seine Besitzung heißt "am Lülpoel". Weil angeblich das Wasser und der Unflat von der Hohen- und Lüningerstraße in sein Haus dringen und um es vor Hochwasser zu schützen, hat er vor seinem Haus eine Erderhöhung gemacht, welche die Nachbarn (den Kläger und die Witwe Melchior von Büren) in der Benutzung der Straße hindern. Auch hat Beklagter entgegen dem Warendorfer Stadtrecht einen Schweinestall errichtet. Durch Urteil des Rats in Warendorf vom 1. 7. 1616 ist er zum Abschaffen der Erhöhung und des Stalles verurteilt. Hiergegen legt er Berufung ein. Die Ladung zum Verhandlungstermin am 12. 9. 1616 vor den Rat in Münster wird dem Kläger durch den Warendorfer Notar Johan Haver in Gegenwart der Zeugen Johan Peters von Harsewinkel und Henrich Wulfferts von Senden zugestellt. Die Besitzung des Klägers heißt Lülhoff und gehörte früher dem verstorbenen Bürgermeister Pumpe. Erwähnt werden Henrich Heitzenbroch, Stadtsekretär in Warendorf; Notar Herman Wordeman und Advokat Consbruch in Warendorf; Johan Hesseling, Nachbar der Parteien. In Münster ist der Beklagte verstorben. Auch Prokurator Wennemar Vianden, der Kläger nacheinander durch die Prokuratoren Henrich Biderwandt (+1617), Johan Franck (+1618), Johan Winckeldei (+1618), Herman Heerde.