Search results
  • 85 of 3,415

Georg Krummenray zu Übrigshausen, der vor kurzem mit Erlaubnis des Rats der Stadt Schwäbisch Hall ein zu seinem Erbgut gehörendes Gehölz (Stückle holz) in Ober- oder Unter-münkheim gerodet hat, vermacht und überträgt (verschreib, vererb, verwidemb) im Gegenzug der Stadt ein nach Lage und Anstößern beschriebenes Gehölz von einem Morgen und einem Viertel Fläche aus eigenem Vermögen und gelobt für alle künftigen Besitzwechsel ordentliche Aufgabe und Neupachtung beider (der gerodeten wie der neuübertragenen) Liegenschaften.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...