Aufnahme von Kindern in die Volksschule in Königheim, auch den Austritt, Entlassung, Ausweisung und Ausschluß aus derselben. Überwachung des Schulbesuchs und Durchführung des Schulzwangs sowie die Bestrafung der Schulversäumnisse; ferner die Handhabung der Schulzucht, Verhalten der Schüler in und außerhalb der Schule und den Vollzug der Schul- und gerichtlichen Strafen, ebenso die Unterbringung verwahrloster Jugendlicher in Zwangserziehung. Schulanfang und Schulschluß, Klasseneinteilung, Stundenpläne