Caspar Kreder ("Krederer") von Obertürkheim, gefangengesetzt wegen Reden, in denen er Schultheiß und Gericht zu Obertürkheim geschmäht und verächtlich gemacht, gelobt, seine Atzung und sonstigen Haftkosten selbst zu bezahlen, stellt 200 Gulden Bürgschaft und schwört Urfehde. - Bürgen bis 200 Gulden: Wolff Kreder, sein Bruder, von Untertürkheim, Baltus Kreder, sein Vetter, von Obertürkheim, Lentzin Ybecher, sein Schwager, von Wangen

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view