Dietrich, Graf zu Manderscheid, Herr zu Schleiden und zu Daun, und Johann, Junggraf zu Manderscheid und Graf zu Blankenheim, bekennen, daß der (å) Georg (Jorghe), Graf zu Virneburg, und dessen Witwe Maria von Croy dem (å) Dietrich von Bentzerath (Bentzeroede) für sich und ihre Erben 200 oberländische rheinische Gulden verschrieben haben nach dem Inhalt zweier diesbezüglicher Siegelurkunden. Die beiden Aussteller sind als Vormünder der Kinder ihres (å) Sohnes bzw. Bruders Kuno mit dem Erben und berechtigten Inhaber der Schuldurkunde Meister Nikolaus Bentzerath (Bentzeraede) übereingekommen, daß sie ihm für rückständige Zinsen 120 oberländische Gulden, jeden zu 24 Wippermännchen Moselgelds (Mossell gelts) gerechnet, und zwar am kommenden Walpurgistag oder innerhalb von 14 Tagen danach 30 Gulden dieser Währung zahlen werden und dies vier Jahre lang bis zur vollständigen Bezahlung der 120 Gulden jeweils gegen Quittung. Als Vormünder für ihre Enkel bzw. Neffen versprechen die Aussteller Nikolaus oder einem von ihm geschickten Boten die Summe von ihrem gegenwärtigen oder künftigen Rentmeister zu Schleiden ausrichten und liefern zu lassen. Falls sie an der Zahlung säumig wären, sind sie bzw. die Kinder oder ihre Erben verpflichtet, die dann rückständigen Beträge zusammen mit der Hauptsumme zu bezahlen. Sr.: Ausst. Ausf. Perg. - 2 Sg. anh., 1 stark besch., 2 ab - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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