Search results
  • 256 of 516

Die Brüder Lippold, Friedrich und Johann, genannt die Raven von dem Canstein, Knappen, bezeugen, dass sie dem Warburger Bürger Heinrich Tucketappe und dessen Frau Gese lebenslang jährlich 24 Malter Korn, halb Hafer und halb Roggen, 12 Geldhühner, 12 Stiegen Eier, sieben Schillinge Hofgeld, einen Schilling Wiesengeld und den vierten Teil des Bienen- und Viehzehnten aus ihren Gütern zu entrichten schuldig sind; Einkünfte, die sie dem verstorbenen Rotger Tucketappe verschrieben haben. Sie versprechen, jährlich zu Michaelis (29. September) 12 Malter Korn aus ihren Erbpachtgütern in Wormeln nach Warburg oder Volkmarsen1), die übrigen Einkünfte aus ihrem freien Hof zu Lamerden2), den zur Zeit Tile Molhenne bewirtschaftet, vom halben Zehnten zu Lamerden sowie vom vierten Teil ihres Meierhofs zu Lamerden und aus der Hälfte des freien Hofs daselbst, den zur Zeit Tile Stemner bewirtschaftet, sowie vom vierten Teil des Zehnten zu Eberschütz3) und aus ihrer Hälfte des freien Hofs daselbst nach Warburg zu liefern. Sollten die Tucketappe sie wegen Zahlungsverzugs mahnen, wollen sie mit zwei reisigen Pferden und einem Knecht binnen acht Tagen nach Warburg in eine Herberge reiten, dort Einlager halten und die Schulden begleichen. Die Canstein beschwören dieses und kündigen ihre Siegel an.

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Data provider's object view
Loading...