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Der Urteilssprecher Hans Mayer beurkundet, dass er Graf Ulrich von Württemberg in nützliche Gewähr auf die Güter des Grafen Ulrich des Jungen von Helfenstein gesetzt und der erstere die nützliche Gewähr 6 Wochen und 3 Tage besessen hat.
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Der Urteilssprecher Hans Mayer beurkundet, dass er Graf Ulrich von Württemberg in nützliche Gewähr auf die Güter des Grafen Ulrich des Jungen von Helfenstein gesetzt und der erstere die nützliche Gewähr 6 Wochen und 3 Tage besessen hat.
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, {B 95 U 163}
B 95 Bü 44
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 95 Helfenstein, Grafschaft
Helfenstein, Grafschaft >> 7. Beziehungen zu Württemberg >> Vidimus in Form eines Notariatsinstruments über fünf Urkunden des Hofgerichts Rottweil im Streit zwischen Graf Ulrich von Württemberg und Graf Ulrich dem Jungen zu Helfenstein von 1458
1458 April 11
Urkunden
Siegler: Hans Mayer
Überlieferungsart: Insert
Vidimus in Form eines Notariatsinstruments über fünf Urkunden des Hofgerichts Rottweil im Streit zwischen Graf Ulrich von Württemberg und Graf Ulrich dem Jungen zu Helfenstein von 1458