Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sein Vetter Herzog Alexander von Pfalz-Zweibrücken, Graf zu Veldenz, ihm "sunderliche fruntschafft" bewiesen hat, indem er auf den Wiederkauf des Schlosses Wersau (-sawe), der Stadt Oggersheim (Agerßheym) und eines verpfändeten Teils an Freinsheim (Freynßheym) verzichtet hat. Dafür verschreibt der Kurfürst ihm eine mit 4.000 Gulden ablösbare Gülte von jährlich 200 Gulden Ratgeld. Alexander und seine Erben sollen die Gülte unverbindlich erhalten, insbesondere auch dann, wenn ihnen eine Ratstätigkeit aufgrund eigener Anliegen und Geschäfte ungelegen ist. Philipp verspricht, die Gülte bis zum nächsten Osterfest auf Güter zu versichern, die Alexander genehm liegen, oder bis dahin eine schriftliche Verpflichtung über den Rückkauf der Gülte binnen zwei Jahren zu zwei Terminen auszustellen.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sein Vetter Herzog Alexander von Pfalz-Zweibrücken, Graf zu Veldenz, ihm "sunderliche fruntschafft" bewiesen hat, indem er auf den Wiederkauf des Schlosses Wersau (-sawe), der Stadt Oggersheim (Agerßheym) und eines verpfändeten Teils an Freinsheim (Freynßheym) verzichtet hat. Dafür verschreibt der Kurfürst ihm eine mit 4.000 Gulden ablösbare Gülte von jährlich 200 Gulden Ratgeld. Alexander und seine Erben sollen die Gülte unverbindlich erhalten, insbesondere auch dann, wenn ihnen eine Ratstätigkeit aufgrund eigener Anliegen und Geschäfte ungelegen ist. Philipp verspricht, die Gülte bis zum nächsten Osterfest auf Güter zu versichern, die Alexander genehm liegen, oder bis dahin eine schriftliche Verpflichtung über den Rückkauf der Gülte binnen zwei Jahren zu zwei Terminen auszustellen.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 818, 137
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1489 November 27 (uff fritag nach sant Katherinen tag)
fol. 121v-122r [alt: 68v-69r]
Urkunden
Ausstellungsort: Kreuznach
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz
Kopfregest: "Wie hertzog Allexandern ij c gulden sin leben lang zu rat und dinstgeld verschriben sin".
Bad Kreuznach KH
Freinsheim DÜW
Oggersheim : Ludwigshafen am Rhein LU
Wersau, abgeg. Burg bei Reilingen HD
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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28.10.20252025, 07:17 MEZ
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