Der Konvent des Klosters Oberstenfeld, Augustiner Ordens, im Speyerer Bistum urkundet: Nachdem Uta Gräfin von Tübingen und der Konvent auf Veranlassung von Graf Eberhard von Württemberg über Güter, Gülten, Zinse, Höfe und Zehnten und anderem, das dem Kloster gehört, eine Einigung getroffen haben, worüber eine Urkunde, besiegelt von den Schiedsleuten, den beiden Rittern Friedrich Sturmfeder und Eberhard von Urbach, desgleichen von Äbtissin und Konvent vorliegt, deren Bestimmungen bis dahin eingehalten wurden und sie nun im Kapitel Bryda von Killingen zu einer Äbtissin erwählt haben mit Vorwissen des Grafen, versprechen sie die Bestimmungen der vorgenannten Urkunde auch weiterhin einzuhalten. Die Äbtissin soll ihnen jährlich im Herbst unter der Kelter von ihren Gülten und Zinsen einen Esslinger Eimer als Weingült für St. Johannes Licht geben, die in der genannten Urkunde nicht erwähnt wird.