Hans Fetzer aus Trossingen, zu Tuttlingen gef., weil er wegen einer strafbaren Handlung zu Tuningen und eines zuvor begangenen Totschlags zu Trossingen das ganze Amt Tuttlingen hätte meiden sollen, dies aber nicht gehalten hatte, jedoch auf Bitten seiner Freundschaft und anderer ehrbarer Leute wieder freigel. und unter der Bedingung 'des Rechts' erlassen, sein Leben lang ohne Erlaubnis nicht mehr ins Amt Tuttlingen zu kommen, verspricht, dies einzuhalten, und schwört U.