Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Meister Heinrich Han, Kirchherr zu Ottersweier (Otterßwiler) für 10 Jahre in seinen Schirm. Der Pfalzgraf versichert, ihn gleich den Seinen zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo Heinrich der Rechtsgang vor ihm, seinen Richtern und Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt und Heinrich dem nachkommen will. Für den Schirm soll Heinrich jährlich zu Mariä Lichtmess [02.02.] 1 Gulden Schirmgeld an den Zinsmeister zu Hagenau reichen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...