Iringus, Domdekan, der Abt von St. Stephan und Heinrich, Domkustos zu Würzburg, erklären als päpstlich verordnete Schiedsrichter, dass in dem Streit zwischen der Abtei Bronnbach und der edlen Frau M(echtild) von Gamburg über einige Güter zu Königheim letztere sowohl vor dem Erzbischof Sifrid von Mainz als auch vor dem Bischof Otto von Würzburg in Gegenwart Bronnbacher Mönche ihr Unrecht bekannt, als Schadenersatz und Seelgeräte zugleich mit ihrem Manne Beringer 50 Mark und nach dessen Tod, da von ihm die 50 Mark nicht bezahlt worden waren, mit Zustimmung ihrer Tochter ihre übrigen Güter zu Königheim der Abtei übergeben habe.