Friedrich August I., König von Sachsen, und Franz I., Kaiser von Österreich, schließen den Ehevertrag zwischen Prinz Friedrich August II. von Sachsen und Erzherzogin Carolina von Österreich und bevollmächtigen den Grafen Friedrich Albert von der Schulenburg, den Fürsten Ferdinand zu Trauttmansdorff-Weinsberg sowie den Fürsten Clemens Wenzel Lothar von Metternich-Winneburg zur Aushandlung der Bedingungen. Darin werden in 13 Artikeln unter anderem der Vollzug der Hochzeit, die Reise der Prinzessin, das Heiratsgut und Widerlager der Prinzessin von insgesamt 250.000 Gulden Konventionsmünze, ihre Verzichtserklärung, ihr Unterhalt und ihr Witwensitz geregelt

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Sächsisches Staatsarchiv
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