Hans Jakob Vogt von Summerau zu Praßberg beurkundet, dass sich Balthus Fricker, ehelicher Sohn der verstorbenen Kaspar Fricker und Katharina Motz zu Steinberg, gegen Zahlung einer nicht spezifizierten Summe Geldes von seiner Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens seiner Erben verzichtet der Aussteller auf sein bisheriges Eigentum, spricht genannten Balthus von der Eigenschaft samt anhängender Servitut mit ihren Dienstbarkeiten und Abgabenverpflichtungen los, stellt ihm anheim, anderer Herren Eigenmann oder Schirmverwandter zu werden oder städtisches Bürgerrecht anzunehmen, ganz wie es ihm am nützlichsten erscheint, und garantiert, ihn oder seine Nachkommen von Leibeigenschafts wegen nicht mehr anzulangen oder zu behelligen.