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Verordnung wegen freier Einfuhr des Salzes in das
Königreich Schweden und dessen Provinzen
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Enthält: Schreiben des Stockholmer Kammerkollegiums an den Generalgouverneur Baron Henrik Horn vom 25. Februar 1691 (schwed.), mit Antwortschreiben vom 19. März 1691; Regierungspatent vom 18. März 1691 wegen freier Salz-Einfuhr (Entwurf und Druckschrift)