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Einunddreißigstes Strafrechtsänderungsgesetz - Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität (31. StrÄndG- 2. UKG) vom 27. Juni 1994.- Gewässerverunreinigung
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Einunddreißigstes Strafrechtsänderungsgesetz - Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität (31. StrÄndG- 2. UKG) vom 27. Juni 1994.- Gewässerverunreinigung